Am 24. November 2025 fand in Berlin das Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) zum Thema „Zustand der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Reformbedarf?“ statt.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht mehr denn je im Spannungsfeld zwischen Vermögensnachfolge, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Steuergerechtigkeit. Wie gerecht ist die aktuelle Ausgestaltung? Ist eine Reform notwendig, um das System zukunftsfähig zu machen? Und wenn ja, wie sollte eine solche Reform konkret aussehen? Um diese und weitere Fragen zu den aktuellen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu diskutieren, hat der wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts die aktuellen Regelungen zum Thema des DWS-Symposiums 2025 gemacht.
Zunächst zeigte Prof. Dr. Seer, Lehrstuhlinhaber und Leiter des Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug an der Ruhr-Universität Bochum und Vorsitzender des wissenschaftlichen DWS-Arbeitskreises „Steuerrecht“ den konkreten Reformbedarf im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht auf und machte deutlich, dass das Thema zentrale gesellschaftliche Konfliktlinien berührt: die Frage der Generationengerechtigkeit, die Ausgestaltung und Reichweite der Verschonungsbedarfsprüfung, den Spagat zwischen steuerlicher Belastung und dem Erhalt von Unternehmen sowie Arbeitsplätzen und schließlich den Grundsatz der Steuergerechtigkeit insgesamt. Durch die beim BVerfG anhängigen Verfahren bekommt das Thema besondere Dynamik.
Unter der Moderation von Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht und Professor für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg und Mitglied des wissenschaftlichen DWS-Arbeitskreises „Steuerrecht“, diskutierten Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther, Prof. Dr. Matthias Hiller, MdB und Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Matthias Schenk, Leiter der Abteilung Steuern und Finanzmarktrecht im Hessischen Ministerium der Finanzen, und Prof. Dr. Francesca Werth, Vorsitzende Richterin am BFH und Mitglied des wissenschaftlichen DWS-Arbeitskreises „Steuerrecht“.
Steuerberater Vorsitzender des Arbeitskreises Steuerrecht Vorstandsmitglied Ruhr-Universität Bochum
Universität Heidelberg
Vorsitzende Richterin am BFH
Steuerberaterin Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partnerin bei Möhrle Happ Luther, Hamburg/München
Steuerberater Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Leiter der Abteilung Steuern und Finanzmarktrecht im Hessischen Ministerium der Finanzen

















